Steueränderungen 2025: Wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer, Rentner und Unternehmer

Die März-Ausgabe der Monatsinformation fasst wesentliche steuerliche Änderungen für 2025 zusammen. Besonders relevant ist die rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für Corona-Sonderzahlungen ab März 2020 – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Zudem werden durch die Rentenerhöhung 2025 rund 73.000 Rentner neu steuerpflichtig. Der Bund der Steuerzahler fordert Erleichterungen, insbesondere zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung.

Eine bedeutende Änderung betrifft den Abzug von Unterhaltszahlungen: Ab 2025 sind Barzahlungen nicht mehr steuerlich absetzbar, nur noch Überweisungen werden anerkannt. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios gelten weiterhin nicht als außergewöhnliche Belastungen, selbst wenn das Training ärztlich verordnet wurde.

Im Bereich Unternehmensnachfolge entschied der Bundesfinanzhof, dass die Schenkung von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter nicht automatisch als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet wird. Zudem werden die Regelungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen strikter: Steuerermäßigungen gibt es ab 2025 nur noch mit Rechnung und Überweisung.

Für Unternehmen bringt das Wachstumschancengesetz Erleichterungen, unter anderem durch erhöhte Schwellenwerte bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Eine weitere Änderung: Durch das neue Postrechtmodernisierungsgesetz verlängert sich die Frist für Einsprüche gegen Steuerbescheide von drei auf vier Tage.

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