Photovoltaikanlagen: Neue Steuerregelungen und wichtige Urteile
Das Finanzgericht Münster entschied, dass Betriebsausgaben, die aus steuerpflichtigen Einnahmen früherer Jahre stammen, auch dann abzugsfähig sind, wenn sie erst 2022 anfielen. Diese Entscheidung betrifft beispielsweise Steuerberatungskosten und Umsatzsteuernachzahlungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Wichtig ist, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zu steuerfreien Einnahmen ausgeschlossen werden kann.
Ab 2025 gilt zudem eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Diese Freigrenze sorgt dafür, dass nur der gesamte Ertrag steuerpflichtig wird, wenn die Grenze überschritten wird. Betreiber sollten sich über diese Änderungen informieren und ihre Steuerstrategie entsprechend anpassen.