Steuerliche Neuigkeiten für Unternehmen und Privatpersonen

Im November 2024 stehen wichtige steuerliche Updates an: Erstens kann die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen wie Heizungsmodernisierungen nur beansprucht werden, wenn die Arbeiten abgeschlossen und vollständig bezahlt sind. Zweitens behandelt der Bundesfinanzhof die Umsatzsteuerpflicht bei Mieterstrom aus Photovoltaikanlagen, der als eigenständige steuerpflichtige Leistung gilt. Drittens wird ab Januar 2025 die E-Rechnung für inländische B2B-Transaktionen verpflichtend eingeführt, was neue Regeln und Verfahren für Unternehmen mit sich bringt.

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